Herzlich Willkommen auf unserer Webseite der ERGOTHERAPIE Stefan Hintz in Hannover - Misburg.
Ergotherapie ist DIE Alltagstherapie und orientiert sich an Ihren persönlichen Bedürfnissen und Anforderungen im gesamten lebenspraktischen Bereich, in Ihrem zu Hause oder häuslichen Umfeld, in der Schule, im Beruf, in der Freizeit, uvm.
Die offizielle Definition lautet:
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
Das Besondere der Ergotherapie ist, jeden Menschen mit all seinen körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Aspekten und in seiner Einzigartigkeit zu betrachten.
Das Ziel der Ergotherapie ist die Handlungsfähigkeit des Menschen in Alltag, Schule und Beruf. Dabei berücksichtigen Ergotherapeuten die für den Einzelnen wichtigen Rollen und Aufgaben, sein Lebensumfeld und die notwendigen geistigen oder körperlichen Fähigkeiten, um selbstständig Dinge zu erledigen oder Handlungen auszuführen.
Ergotherapeuten arbeiten auf der Basis wissenschaftlicher Grundlagen und einer fundierten mehrjährigen Ausbildung und/oder eines Studiums.
Ihr vielschichtiges Aufgabenfeld beherrschen sie dank ihrer in Theorie und Praxis erworbenen, breit gefächerten Kenntnisse der Zusammenhänge von Gesundheit.
Eine ergotherapeutische Behandlung kann z. B. während eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitationsmaßnahme, in einem Altenheim oder in Einrichtungen der Frühförderung erfolgen.
Zunehmend wird Ergotherapie auch am Arbeitsplatz eingesetzt, etwa im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung. Deutschlandweit bieten Ergotherapeuten darüber hinaus auch ambulant, also in eigener Praxis, ihre gesundheitlichen Dienste an.
Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt die behandelnde Ärztin aus. Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen.
Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet.
Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen.
Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn eine Patientin also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.
Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin als Behandlerin. Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und der ergotherapeutischen Befunderhebung (Assessment) werden Sie, und bei Bedarf Ihre Angehörigen, in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.
Im Rahmen der Versorgung von Patientinnen und Patienten kann Ergotherapie verordnet werden, um